Arrestbruch

Arrestbruch

Arrestbruch (Verstrickungsbruch) liegt nach § 137 des Strafgesetzbuchs vor, wenn jemand bewegliche oder unbewegliche Sachen, die durch die zuständigen Behörden oder Beamten gepfändet oder in Beschlag genommen worden sind, vorsätzlich zerstört oder beiseite geschafft hat. Die Handlung richtet sich gegen die Amtsgewalt; daher kann auch der Eigentümer der verstrickten Sachen sich des Vergehens schuldig machen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Arrestbruch — Arrestbruch, Vergehen, dessen sich derjenige schuldig macht, welcher Sachen, die durch die zuständigen Beamten oder Behörden gepfändet oder in Beschlag genommen sind, mit Kenntnis der amtlichen Beschlagnahme beiseite schafft, zerstört oder in… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Arrestbruch — Arrẹstbruch,   veraltet: Verstrickungsbruch.   …   Universal-Lexikon

  • Johannes Hadeke — Johann(es) Hadeke (auch: Hadus, Hadelius, Saxo, Joannes Hadus, Janus Hadelius; * vor 1490 in Stade; † um 1524 in Rom) war ein deutscher neulateinischer Lyriker. Leben Als Johannes Hadeke Stadensis hat er sich im Wintersemester 1508 an der… …   Deutsch Wikipedia

  • Verstrickungsbruch — Verstrickungsbruch, s. Arrestbruch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verstrickung — Verstrickung, Konsination, Internierung, im Strafrecht des Mittelalters zwangsweise Anweisung eines bestimmten Aufenthaltsortes, mit Verbot, diesen Ort zu verlassen, ähnlich der heutigen Polizeiaufsicht; jetzt die Unterwerfung einer Sache unter… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Wilhelm Gesellius — Notgeld des Demminer Tageblatts (1918) mit der Unterschrift von Wilhelm Gesellius Wilhelm Gesellius (* 3. März 1872 in Demmin; † 28. September 1935 ebenda) war ein deutscher Verleger. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”