Arrestbefehl

Arrestbefehl

Arrestbefehl, s. Arrest 1).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Persönlicher Arrest — Der persönliche Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Individualanspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Der persönliche Arrest findet gemäß § 918 Zivilprozessordnung (ZPO) nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Arrest [1] — Arrest (v. mittellat. arrestum, entstanden aus dem lat. ad, zu, an, und restare, bleiben, zurückbleiben) bezeichnet im allgemeinen eine gerichtliche hemmende, beschränkende Maßregel. 1) Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 916–945) dient der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arrest — Haft; Sicherheitsverwahrung; Gewahrsam; Gefängnis; Freiheitsentziehung (fachsprachlich); Freiheitsentzug * * * Ar|rest [a rɛst], der; [e]s, e: Haft, leichter Freiheitsentzug (besonders als Strafe innerhalb bestimmter Gemeinschaften): der Gefreite …   Universal-Lexikon

  • Betreibung — Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Betreibungen werden durch die Betreibungsämter durchgeführt.[1] Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage und Organisation 2 Wirtschaftliche Bedeutung …   Deutsch Wikipedia

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