Kriegsschade

Kriegsschade

Kriegsschade, jede Vermögenseinbuße, die während eines Krieges dem einzelnen durch Maßregeln der feindlichen Macht, wie z. B. durch Beschießung, Blockade, Plünderung, oder durch die Gegenoperationen der eignen Truppen erwächst. Den Gegensatz bilden die Kriegsleistungen (s. d.). Der K., als rein zufälliger Natur, wird an und für sich nicht ersetzt. Das deutsche Reichsgesetz vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen bestimmt jedoch in § 35, daß Umfang und Höhe der etwaigen Entschädigung für Kriegsschäden und das Verfahren bei Feststellung derselben jedesmal durch ein besonderes Gesetz des Reiches geregelt werden sollen, wie dies denn auch nach dem deutsch-französischen Kriege durch eine Reihe von Gesetzen geschehen ist.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kriegsleistungen — Kriegsleistungen, Leistungen, welche für die mobile Truppenmacht eines Landes von dessen Angehörigen beansprucht werden. Da nämlich durch die Mobilmachung der Barvorrat des Staates ungemein in Anspruch genommen, und da durch eine solche zudem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Militärlasten — Militärlasten, Verpflichtungen vermögensrechtlicher Art, die den Bewohnern eines Staatsgebietes im Interesse der Landesverteidigung auferlegt sind. Es werden Friedens und Kriegsleistungen unterschieden. Zu den erstern (s. die bestehenden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”