Konsortĭum

Konsortĭum

Konsortĭum (lat., »Gemeinschaft, Gesellschaft«), die Vereinigung mehrerer zu einzelnen Geschäften für gemeinsame Rechnung, insbes. in der Börsensprache die Vereinigung mehrerer zu dem Zweck, um einzelne Finanzoperationen durchzuführen. So können die Mineure (Spekulanten à la hausse) ein K. bilden, um durch Einschränkung von Warenverkäufen oder durch Anwendung andrer Mittel eine Preiserhöhung zu bewirken, während ihnen ein K. der Kontermineure, die auf Preiserniedrigung spekulieren, entgegenarbeiten kann. Insbesondere aber spricht man von einem K., wenn sich Bank- und Handelshäuser miteinander verbinden, um Staatsanleihen unterzubringen, indem sie die Obligationen zu einem bestimmten Kurs übernehmen, damit dem Staate Sicherheit für wirklichen Eingang einer bestimmten Summe bieten und die Papiere dann zu einem höhern Kurs abzusetzen suchen (vgl. Staatsschulden). Zu den Geschäften, deren Abschluß häufig im Wege der Konsortialbeteiligung zustande kommt, gehört ferner die Gründung, namentlich die Sukzessivgründung, von Aktiengesellschaften. Die Teilnehmer an einem K. werden Konsortialen genannt. Nicht selten geschieht es, daß ein Konsortiale seine Konsortialbeteiligung wiederum zum Gegenstand eines Konsortiums macht, so daß ein Unterkonsortium entsteht. Der geschäftsführende Ausschuß der Konsortien und Unterkonsortien wird häufig Syndikat genannt. Rechtlich erscheint das K. als eine Gelegenheitsgesellschaft (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Konsortium — Konsortium …   Deutsch Wörterbuch

  • Konsortium — Sn Zusammenschluß von Unternehmen per. Wortschatz fach. (17. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. cōnsortium, einer Ableitung von l. cōnsors ( rtis) m./f. Teilhaber, Genosse , zu l. sors ( rtis) f. Los, Anteil, Geschick und l. con .    Ebenso nndl.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Konsortium — Konsortĭum (lat.), Gemeinschaft, Genossenschaft, im Börsenverkehr zeitweilige Vereinigung von Bank und Handelshäusern, um Staatsanlehen unterzubringen, Aktiengesellschaften zu errichten, Banken etc. zu gründen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konsortium — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Konsortium (lateinisch: consors, rtis = „Schicksalsgenosse“) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die… …   Deutsch Wikipedia

  • Konsortium — das Konsortium, Konsortien (Mittelstufe) Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen, um gemeinsam ein größeres Geschäft durchzuführen Beispiel: Die beiden Firmen haben ein Konsortium gebildet …   Extremes Deutsch

  • Konsortium — Kon|sọr|ti|um 〈n.; s, ti|en〉 vorübergehender Zusammenschluss von Geschäftsleuten od. Banken für größere Finanzierungen [<lat. consortium „Gütergemeinschaft“; → Konsorte] * * * Kon|sọr|ti|um, das; s, …ien [lat. consortium = Teilhaberschaft,… …   Universal-Lexikon

  • Konsortium — 1. Begriff: Vereinigung mehrerer Banken (Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung eines ⇡ Konsortialgeschäfts in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Regelung aller Einzelheiten im Gesellschaftsvertrag. 2. Häufiger Zweck: (1)… …   Lexikon der Economics

  • Konsortium — Konsorten: Das seit dem 16. Jh. bezeugte, aus lat. con sortes, dem Plural von lat. con sors (consortis) »gleichen Loses teilhaftig; Gefährte, Mitgenosse«, entlehnte Fremdwort wurde zuerst – ohne Wertung – im Sinne von »Schicksalsgenossen,… …   Das Herkunftswörterbuch

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  • Konsortium (Seefahrt) — Ein Konsortium ist in der Schifffahrt ein Zusammenschluss von mehreren Reedereien besonders im Bereich Containertransport, die gemeinsam ihre angebotenen Dienste verbessern wollen. Hierbei erhalten die Mitglieder eines Konsortiums das Recht, ihre …   Deutsch Wikipedia

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