Kondemnation

Kondemnation

Kondemnation (lat.), Verurteilung; im Seekriegswesen die Entscheidung, daß ein Schiff als gute Prise, d. h. als nach völkerrechtlichen Grundsätzen mit Recht erbeutet, anzusehen sei (s. Prise). Außerdem spricht man im Seehandelsrecht und namentlich im Seeversicherungswesen von der K. eines Schiffes dann, wenn dieses amtlich für reparaturunfähig oder reparaturunwürdig erklärt worden ist. Nach § 479 des Handelsgesetzbuches gilt ein seeuntüchtig gewordenes Schiff als reparaturunfähig, wenn seine Reparatur überhaupt nicht möglich ist oder an dem Orte, wo das Schiff sich befindet, nicht bewerkstelligt, es auch nicht nach dem Hafen, wo die Reparatur auszuführen wäre, gebracht werden kann. Dagegen ist ein Schiff reparaturunwürdig, wenn die Kosten der Reparatur ohne Abzug für den Unterschied zwischen alt und neu mehr betragen würden als drei Viertel seines frühern Wertes. Reparaturunfähigkeit und -Unwürdigkeit sind durch das Ortsgericht nach Anhörung von Sachverständigen unter Zuziehung des deutschen Konsuls festzustellen. Ist dies nicht möglich, so hat sich der Schiffer mit andern Beweisen zu versehen (§ 530). Die K. berechtigt den Versicherten dem Versicherer gegenüber, das Schiff oder das Wrack zum öffentlichen Verkauf zu bringen. Der Schade, für den der Versicherer haftet, besteht alsdann in dem Unterschied zwischen dem Reinerlös und dem Versicherungswert (§ 873). Die K. und der darauf erfolgende Verkauf beendigen den Heuervertrag gegenüber dem Schiffsvolk (Seemannsordnung, § 69).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kondemnation — (lat.), Verurteilung; die Erlaubnis zum öffentlichen Verkauf eines Schiffs; auch die vom Prisengericht gebilligte Beschlagnahme eines Schiffs; kondemieren, verurteilen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kondemnation — 1. Die Kondemnation ist eine öffentlich erklärte Ächtung (lat. condemnare für verdammen). Verschiedene Organisationen sprachen oder sprechen solche Ächtungen aus: religiöse Autoritäten wie der Papst mit den sogenannten „Bullen“, staatliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Kondemnation — Kon|dem|na|ti|on 〈f. 20〉 1. Verurteilung, Verdammung 2. Erklärung der Reparaturunfähigkeit eines Schiffes [<lat. condemnatio „Verurteilung“; zu damnare „verurteilen, verdammen“] * * * Kon|dem|na|ti|on, die; , en [lat. condemnatio] (bildungsspr …   Universal-Lexikon

  • Kondemnation — 1. Prise; 2. Gutachten eines Experten, durch das festgestellt wird, dass ein durch Kollision, Brand, Strandung o.a. beschadigtes Schiff nicht mehr repariert werden kann, sich eine Reparatur nicht mehr lohnt …   Maritimes Wörterbuch

  • Kondemnation — Kon|dem|na|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Verurteilung, Verdammung 2. Erklärung der Reparaturunfähigkeit eines Schiffes 3. Einziehung eines feindl. Schiffes nach einer Entscheidung eines Prisengerichtes [Etym.: <lat. condemnatio… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kondemnation — Kon|dem|na|ti|on die; , en <aus lat. condemnatio »Verurteilung«>: 1. (veraltet) Verurteilung, Verdammung. 2. Erklärung eines Sachverständigen, durch die festgestellt wird, dass ein durch ↑Kollision, Brand, Strandung o. Ä. beschädigtes… …   Das große Fremdwörterbuch

  • kondemnation — kon|dem|na|tion sb., en, er, erne (erklæring om at noget er kassabelt) …   Dansk ordbog

  • kondemnation — s ( en, er) SJÖFART …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Kondemnation — Kon|dem|na|ti|on, die; , en <lateinisch> (veraltet für Verurteilung, Verdammung; Seewesen Erklärung eines Experten, dass die Reparatur eines beschädigten Schiffes nicht mehr lohnt) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Abacha — Sani Abacha (* 20. September 1943 in Kano; † 8. Juni 1998 in Abuja) war General und Militärdiktator von Nigeria (1993–1998). Ausbildung Der aus dem Hausa Volk stammende Sani Abacha wurde am 20. September 1943 in Kano, Nigeria geboren. Nach dem… …   Deutsch Wikipedia

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