Kollektivklausel

Kollektivklausel

Kollektivklausel nennt man die Bestimmung, daß bei der Gesamt- oder Kollektivprokura (s. Prokura) jeder Prokurist seinen Namen unterschreiben muß, falls die Prokurazeichnung gültig sein soll.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Prokūra — (ital. und neulat. procura, zusammengezogen aus lat. pro cura, »[Gebühr] für Besorgung«, oder Verkürzung von Prokuration, »Stellvertretung, Verwaltung«), die Vollmacht, die ein Kaufmann einem Dritten, dem Prokuraträger oder Prokuristen, zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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