Klagenhäufung

Klagenhäufung

Klagenhäufung, s. Klage, S. 87, 1. Spalte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Klage [1] — Klage (lat. Actio), 1) jedes gerichtliche Mittel, welches Verfolgung u. Aufrechterhaltung von Rechten bezweckt; 2) im engeren Sinne das Anbringen einer Partei (des Klägers, Actor), worin diese ein streitiges Rechtsverhältniß zur Kenntniß des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Cumulatĭo actiōnum — (lat.), Klagenhäufung (s. Klage) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Klageantrag — Klageantrag, Klageerhebung, Klagenhäufung, Klagerecht, Klageschrift, s. Klage …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Klagenverbindung — wird manchmal die Klagenhäufung (s. Klage), vornehmlich aber die vom Gericht angeordnete Verbindung mehrerer ihm anhängiger Prozesse zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung genannt. Die letztere K. ist nach § 147 der deutschen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kumulation — (lat.), Häufung; eine rednerische Figur, die den allgemeinen Begriff dadurch lebendiger macht, daß sie ähnliche Begriffe häuft. Cumulatio actionum, soviel wie Klagenhäufung, s. Klage …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Cumulation — Cumulation, im Prozeß Vereinigung mehrerer Klagen (c. actionum). Mehrere Klagen des einen Klägers gegen den einen Beklagten heißt objective Klagenhäufung; mehrere Klagen eines oder mehrerer Kläger gegen mehrere Beklagte od. umgekehrt heißt… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Streitgegenstand — Streitobjekt; Streitpunkt; Zankapfel (umgangssprachlich); Erisapfel (umgangssprachlich) * * * Streit|ge|gen|stand 〈m. 1u〉 Gegenstand, um den die Parteien streiten; Sy Streitobjekt; →a. Streitpunkt * * * Streit|ge|gen|stand, der …   Universal-Lexikon

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