Annahme an Zahlungs Statt
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Annahme an Erfüllungs statt — Annahme an Erfüllungs statt, Annahme an Zahlungs statt, das Erlöschen eines Schuldverhältnisses durch die Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung (§ 364 BGB), z. B. Annahme von Waren oder Rechten statt des geschuldeten Geldbetrages … Universal-Lexikon
statt — stattdessen; zugunsten; statt dessen; für; sondern; an Stelle (von); anstatt; anstelle (von) * * * 1statt [ʃtat] <Konj.>: dient dazu, einen Satzteil anzuschließen, in dem … Universal-Lexikon
Datio — (lat.), die Handlung des Gebens. D. in solutum, Überlassung von Sachen an Zahlungs Statt (s. Annahme an Zahlungs Statt) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Papiergeld — (franz. Papier monnaie, engl. Papermoney) ist im weitern Sinne des Wortes jedes auf einen bestimmten Geldbetrag lautende unverzinsliche Wertpapier, das im Verkehr wie bar Geld (s. d., S. 514) von Hand zu Hand geht und so als Ersatzmittel des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Novation — (lat., Neuerung, Umwandlung), im juristischen Sinne die Aufhebung einer bestehenden Verbindlichkeit durch Begründung einer neuen, die an die Stelle der bisherigen tritt. Es kommen z. B. Gläubiger und Schuldner dahin überein, aus einer… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
In solūtum datio — (lat.), soviel wie Annahme an Zahlungs Statt (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Weenzen — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Währung — (ital. Valuta, »Gültigkeit«, v. lat. valere, gelten; franz. Étalon, engl. Standard, Legal tender), ursprünglich soviel wie Gewähr (Wertschaft), nämlich für die richtige Beschaffenheit (Gewicht und Feingehalt) ausgeprägter Münzen, dann die als… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… … Deutsch Wikipedia