Heerschild

Heerschild

Heerschild (langobard. arischild) hieß ursprünglich der zum Zeichen des Aufgebots öffentlich aufgehängte Schild, dann das Aufgebot selbst, auch eine unbefugte Schilderhebung (bewaffneter Volksaufstand), insbes. aber das Rangverhältnis in der lehnsrechtlichen Ständeordnung des Mittelalters. Nach dem in den Volksrechten aufgestellten System der Heerschilde hat der König als oberster Lehnsherr den ersten H., die geistlichen Fürsten den zweiten, die weltlichen Fürsten den dritten, die freien Herren den vierten, die Schöffenbarfreien (s. d.) und die ritterlichen Mannen der freien Herren den fünften, die Dienstmannen, bez. die Aftervasallen der im fünften H. Stehenden den sechsten und alle freien Männer ehelicher Geburt den siebenten. Der H. eines Mannes erniedrigt sich um eine Stufe, wenn er Vasall eines Standesgenossen oder geringern Herrn wird. Vgl. Ficker, Vom Heerschilde (Innsbr. 1862).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Heerschild — Der Heerschild bedeutete im Frühmittelalter das Recht, den Heerbann aufzustellen. Die daraus entstandene Bedeutung einer militärischen Rangordnung, entsprechend der Fähigkeit, Männer für einen Kriegszug bereitzustellen, wurde in den im 13.… …   Deutsch Wikipedia

  • Heerschild — 1. Das Heerschild hebt vom Könige an. – Graf, 28, 10; Lünig, I, 275. Unter Schild ist hier der Stand und Adel zu verstehen. Die Heerschilder der Alten kommen in doppelter Bedeutung vor. Einmal wurde der Stand und Unterschied des hohen und niedern …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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  • Adel ohne Prädikat — Der Adel (lat.: nobilitas, althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) ist eine in den meisten Ländern Europas untergegangene privilegierte Gesellschaftsschicht. In feudalen Ständeordnungen war sie die herrschende soziale Schicht (Stand), gegründet… …   Deutsch Wikipedia

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