Heerbann

Heerbann

Heerbann (mittellat. Heribannus, Aribannus, verdorben in franz. Arrière-ban) ist in der alten deutschen Kriegsverfassung das königliche Aufgebot zum Kriegsdienst, dann das Heer selbst; auch im Sinne von Heerbannbuße und Heersteuer gebraucht. Ursprünglich waren alle freien und wehrhaften Volksgenossen wehrpflichtig, unter Karl d. Gr. trat jedoch eine Erleichterung der Wehrpflicht für die Ärmern ein. Die Ausführung des Aufgebots hatten die ordentlichen Missi (oder besondere Heribannatores) zu überwachen, sie hatten auch die Buße für unerlaubtes Ausbleiben (Heerbannbuße), die 60 Schilling betrug, einzuziehen. Infolge der Umwandlung der Heere aus Fuß-in Reiterheere und infolge des Bestrebens, die Anfänge des sogen. Seniorats (s. Lehnswesen) für die Zwecke des Heerwesens zu verwerten, wurde allmählich aus dem Volksheer ein Vasallenheer, die Pflicht aller Freien zur Heeresfolge trat in den Hintergrund, die Heeresfolge erscheint als Pflicht der Fürsten, Grafen, Herren und Städte, die ihrerseits ihr Dienstgefolge aufboten, während diejenigen, die keine Kriegsdienste leisteten, zu einer Heersteuer (Heerschilling) verpflichtet waren.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Heerbann — (früher auch Heermannie, mittellateinisch Heribannus, französisch Arrière ban), in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Daneben… …   Deutsch Wikipedia

  • Heerbann — Heerbann, 1) Aufgebot aller Freien zu einem Nationalkriege (Heerfahrt), s. Deutschland (Ant. C); 2) die Strafe desjenigen, welcher dies Aufgebot nicht befolgte; 3) so v.w. Kriegssteuer …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Heerbann — Heerbann, in der durch Karl d. Gr. eingeführten Kriegsverfassung das Aufgebot aller waffenfähigen Freien zur Heerfahrt, d.h. zu einem Volkskrieg; mit der Ausbildung des Lehnswesens seit Ende des 10 Jahrh. allmählich durch das Dienstgefolge der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heerbann — Heerbann, das Aufgebot aller freien Männer zur Heeresfolge, von Karl d. Gr. eingeführt, ging durch das Lehenwesen unter. Der Freie (immer ein Grundeigenthümer) mußte sich selbst bewaffnen und verköstigen, daher ärmere Freie zu 4 oder 6… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Heerbann — Heerbann,der:⇨Landstreitkräfte …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Heerbann — Sm erw. obs. (9. Jh.), mhd. herban, ahd. heriban Aufgebot der waffenfähigen Freien zur Heeresfolge Stammwort. Zu Heer und bannen, Bann in der Bedeutung aufbieten, Aufgebot . ✎ Tiefenbach (1973), 64 66. deutsch s. Heer, s. Bann …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Heerbann — Heer|bann 〈m. 1; im MA〉 1. Aufgebot des Königs zum Kriegsdienst 2. das Kriegsheer selbst [<ahd. heriban „Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst“; → Heer, Bann] * * * Heer|bann, der [mhd. herban, ahd. heriban = Aufgebot der… …   Universal-Lexikon

  • Heerbann, der — Der Heerbann, des es, plur. inus. ein größten Theils veraltetes Wort, der Bann, d.i. das Aufgeboth der Unterthanen zur Vertheidigung des Landes; ingleichen die Verbindlichkeit, auf vorher gegangenes Aufgeboth in den Krieg zu ziehen, S.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Heerbann — Heer|bann (früher) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Wehrsystem — (Wehrverfassung), die Gesammtheit der Einrichtungen eines Staates für den Krieg. Abhängig ist jedes W. von der politischen, wie geographischen Lage des Landes u. es ist am deutlichsten dadurch charakterisirt, wie es seine Streitkräfte organisirt …   Pierer's Universal-Lexikon

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