Handakten

Handakten

Handakten (früher Manualakten), die von den Gerichtsakten (s. Akte) zu unterscheidenden Privatakten des Rechtsanwalts, in denen alle auf einen bestimmten Prozeß bezüglichen Schriftstücke enthalten sind. Das Gericht kann nach § 143 der deutschen Zivilprozeßordnung die Vorlegung der H. anordnen. Der Rechtsanwalt muß diese aufbewahren und sie der Partei auf Verlangen herausgeben; er braucht dies aber nicht vor Empfang seiner Auslagen und Gebühren zu tun (vgl. § 32 der Rechtsanwaltsordnung).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Handakten — Handakten, Manualakten, die Privatakten, die der in einer Rechtssache beauftragte Sachwalter führt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Handakte — Handakten sind nach bundesdeutschem Recht die von einer Prozesspartei, einem Rechtsanwalt oder der Staatsanwaltschaft innerdienstlich gesammelten und zu einem bestimmten Rechtsfall gehörenden Schriftstücke. Nach § 143 ZPO, der über… …   Deutsch Wikipedia

  • Philipp Brucker — (* 2. September 1924 in Lahr (Schwarzwald)) ist ein alemannischer Mundartdichter und Autor sowie Oberbürgermeister a.D. der Stadt Lahr. Inhaltsverzeichnis 1 Kindheit, Krieg, Studium 2 Berufsleben 3 Philipp Brucker als alemannischer Sc …   Deutsch Wikipedia

  • Stammheimer Todesnacht — Die sogenannte Todesnacht von Stammheim bezeichnet die Nacht zum 18. Oktober 1977, in der die inhaftierten Anführer der Rote Armee Fraktion Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan Carl Raspe in ihren Gefängniszellen in der JVA Stuttgart Suizid… …   Deutsch Wikipedia

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  • Akte [1] — Akte (lat.), über einen wichtigen Vorgang aufgenommene Urkunde, insbes. Staatsurkunde, z. B. in Deutschland die Bundesakte (s. Deutscher Bund), in England die Parlamentsakte. Akten (acta, gesta) nennt man die Sammlung der auf eine gewisse… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsanwalt — unabhängiger Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Rechtsgrundlage: Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1.8.1959 (BGBl I 565) m.spät.Änd. I. Berufsstand:1. Der R. übt als unabhängiges Organ der Rechtspflege einen ⇡ freien Beruf aus und …   Lexikon der Economics

  • Abschlussvermerk — Der Abschlussvermerk ist ein Eintrag in den Ermittlungsakten in Strafsachen, mit dem die Staatsanwaltschaft das Ende der Ermittlungen dokumentiert (§ 169a StPO). Der Abschlussvermerk ist Teil der Abschlussverfügungen. Spätestens mit Abschluss der …   Deutsch Wikipedia

  • Afkat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Procurator aus …   Deutsch Wikipedia

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