Handänderungsabgaben

Handänderungsabgaben

Handänderungsabgaben, s. Verkehrssteuern.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gemeindesteuern — Gemeindesteuern,   im engeren Sinn die Steuern, deren (gesamtes) Aufkommen den Gemeinden zusteht und für die die Gemeinden die Ertragshoheit besitzen. Nach Art. 106 Absatz 6 GG sind dies die »Realsteuern« (Grundsteuer und Gewerbesteuer, an der… …   Universal-Lexikon

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