- Handänderungsabgaben
Handänderungsabgaben, s. Verkehrssteuern.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Handänderungsabgaben, s. Verkehrssteuern.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Gemeindesteuern — Gemeindesteuern, im engeren Sinn die Steuern, deren (gesamtes) Aufkommen den Gemeinden zusteht und für die die Gemeinden die Ertragshoheit besitzen. Nach Art. 106 Absatz 6 GG sind dies die »Realsteuern« (Grundsteuer und Gewerbesteuer, an der… … Universal-Lexikon