Höfegesetze
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Höferecht — (nicht zu verwechseln mit »Hofrecht«, s. d.), eine solche Ordnung des Erbrechts an Grundbesitz, nach der dieser auf einen unter mehreren gleichnahen Miterben (den Anerben, Grunderben) ungeteilt übergeht, sofern der Eigentümer nicht eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon