Gläubigerversammlung

Gläubigerversammlung

Gläubigerversammlung ist die Versammlung der Konkursgläubiger, die nach der Deutschen Konkursordnung (§ 93 ff.) unter der Leitung des Konkursgerichts (vgl. Gläubigerausschuß und Konkurs) über gemeinsame Interessen und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen hat.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gläubigerversammlung — Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Gremium, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der …   Deutsch Wikipedia

  • Gläubigerversammlung — Gläu|bi|ger|ver|samm|lung, die: Zusammenkunft aller ↑ 1Gläubiger in einem Konkursverfahren zur Wahrung ihrer Rechte. * * * Gläubigerversammlung,   vom Konkursgericht berufene und geleitete Versammlung der Konkursgläubiger. In die Zuständigkeit… …   Universal-Lexikon

  • Gläubigerversammlung — oberstes Selbstverwaltungsorgan im ⇡ Insolvenzverfahren. Die Rechte der G. sind in der Insolvenzordnung (InsO) genau bezeichnet. 1. Berufung durch das ⇡ Insolvenzgericht zum Wahl , Prüfungs , Schluss und Zwangsvergleichstermin sowie auf… …   Lexikon der Economics

  • Gläubigerversammlung — Gläu|bi|ger|ver|samm|lung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

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  • VfB Sportbrüder 1893 Leipzig — Der VfB Leipzig (VfB: Verein für Bewegungsspiele) war ein Sport und Fußballverein. Er bestand von 1893 bis 1946 und von 1991 bis 2004. VfB Leipzig Voller Name Verein für Bewegungsspiele Leipzig e.V. Gegründet 1893 …   Deutsch Wikipedia

  • Gläubigerausschuss — im ⇡ Insolvenzverfahren grundsätzlich fakultatives Gläubigerorgan mit der Aufgabe, den ⇡ Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu überwachen. 1. Bestellung: Vorläufiger G. kann vom Insolvenzgericht vor der ersten ⇡ Gläubigerversammlung aus den… …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzverwalter — derjenige, der während des ⇡ Insolvenzverfahrens das dem ⇡ Gemeinschuldner entzogene Verwaltungs und Verfügungsrecht ausübt. I. Ernennung:1. Durch das Gericht bei ⇡ Insolvenzeröffnung. In der Auswahl ist das Gericht frei. Es ist eine… …   Lexikon der Economics

  • Gläubiger — Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Im… …   Deutsch Wikipedia

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