Gesellschaftsrechnung

Gesellschaftsrechnung

Gesellschaftsrechnung (Repartitionss- oder Verteilungsrechnung), das Verfahren zur Verteilung einer gegebenen Größe S nach gegebenen Verhältnissen. Sind a, b, c... die gegebenen Verhältniszahlen, aus denen man einen etwa vorhandenen gemeinsamen Faktor zweckmäßigerweise entfernt hat, und ist 8 ihre Summe, so sind die Teile a/s S, b/s S, c/s S,... Gesetzt, ein Geschäftsgewinn von 2100 Mk. sei unter drei Geschäftsteilhaber zu verteilen, die sich mit 1000, 2500 und 3500 Mk. beteiligt haben, so kürzt man diese drei Zahlen mit 500 und erhält die Verhältniszahlen 2, 5, 7, deren Summe s = 14 ist; daher erhält der erste 2/14. 2100 = 300 Mk., der zweite 5/14. 2100 = 750 Mk. und der dritte 7/14. 2100 = 1050 Mk.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, Berechnung, was von einem, in gesellschaftlicher Verbindung erlangten Vortheil od. erlittenen Verlust, od. von einer gemeinschaftlichen Leistung, auf eines jeden Gesellschaftsgliedes Theil, je nach seinem Beitrage, seiner… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, Repartitionsrechnung, Teil der Proportionslehre, lehrt eine gegebene Zahl nach einem gewissen Verhältnis teilen, dient z.B. zur Berechnung der Verteilung des Gewinns oder Verlustes bei einem gemeinschaftlichen Geschäft… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, eine Rechnung zur Eintheilung einer Zahl nach bestimmten gegebenen Verhältnissen, so z.B. zur Vertheilung eines in einem Gesellschaftsunternehmen gemachten Gewinnes auf die einzelnen Unternehmer nach der Größe des Beitrags… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung, die — Die Gesêllschaftsrêchnung, plur. inus. in der Rechenkunst, eine Rechnungsart, welche einen gegebenen Gewinst unter die Glieder der Gesellschaft nach dem Verhältnisse ihrer Einlage theilen lehret; die Gesellschaftsregel, Regula Societatis …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Theilung — Theilung, 1) die Zerlegung eines Ganzen in die einzelnen Theile, woraus es besteht od. zusammengesetzt ist; 2) T. der Sylben, s.u. Sylbe; 3) (Deichw.), so v.w. Deichpfand, s.u. Deich; 4) T. der Intervallen (Mus.), s.u. Verhältniß der Intervallen; …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Repartitionsrechnung — Repartitionsrechnung, s. Gesellschaftsrechnung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verteilungsrechnung — Verteilungsrechnung, s. Gesellschaftsrechnung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Additive Eigenschaften — Additive Eigenschaften. Die Beträge gewisser physikalischer Eigenschaften von physikalischen Gemischen oder chemischen Verbindungen lassen sich aus denen der Komponenten und aus ihrem Mengenverhältnis nach der sogenannten Gesellschaftsrechnung… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Mischungsregel — Mischungsregel, eine spezielle Anwendung der Gesellschaftsrechnung, die zur Berechnung der Eigenschaften von Mischungen aus denen ihrer Komponenten dann anwendbar ist, wenn die betreffende Eigenschaft der Komponente durch die Anwesenheit der… …   Lexikon der gesamten Technik

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