Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren

Gerichtsgebühren, s. Gerichtskosten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gerichtsgebühren — Ge|rịchts|ge|büh|ren <Pl.>: Gerichtskosten. * * * Ge|rịchts|ge|büh|ren <Pl.>: Gerichtskosten …   Universal-Lexikon

  • Gerichtskosten — erheben die meisten Staaten für die Tätigkeit ihrer Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Höhe 2 Siehe 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Gebührenstreitwert — Nach deutschem Recht werden Gebühren für Gericht und Rechtsanwälte bei gerichtlichen Streitigkeiten in vielen Fällen nach dem Gebührenstreitwert berechnet (in anderen Fällen gibt es feste Sätze oder Gebührenrahmen). Dieser orientiert sich,… …   Deutsch Wikipedia

  • Streitwert — Der Streitwert ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes. Außerhalb des streitigen Verfahrens spricht man statt vom Streit vom Gegenstandswert, beziehungsweise hinsichtlich der Tätigkeit der Notare… …   Deutsch Wikipedia

  • Gericht [1] — Gericht (Judicium), jede unter dem Staatsschutz bestehende öffentliche Behörde, welcher die Ausübung der Rechtspflege übertragen ist. Die G e, deren in allen Staaten von nur einigem Umfang mehrere bestehen müssen, werden nach dem Gegenstande der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtskosten — (Gerichtsgebühren, Sporteln) sind die für die Tätigkeit der staatlichen Rechtspflege von den Beteiligten zu entrichtenden Gebühren, zu denen manchmal auch die Auslagen der Gerichtsbehörden gerechnet werden. Man unterscheidet zwischen den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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