Gerichtsfronen

Gerichtsfronen

Gerichtsfronen heißen die in frühern Zeiten zu den Staatsfronen (s. Fronen) gehörigen Dienstleistungen der Untertanen in polizeilichen und strafrechtlichen Fällen (Landessicherheitsfronen), z. B. Aufsuchung, Arretierung, Bewachung, Transporte von Verbrechern; auch kleinere zur Unterstützung der Gerichte seitens der Untertanen zu übernehmende Geschäfte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gerichtsfolge — Gerichtsfolge, soviel wie Gerichtsfronen (s.d.); auch die ehedem die Fronen verrichtende Mannschaft (z. B. die G.aufbieten) oder die Gerichtsdienerschaft; auch gleichbedeutend mit Nacheile (s.d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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