Gerichtsfriede
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Fehde — Der Ausdruck Fehde bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger unter Ausschaltung einer übergeordneten Instanz regelte. Fehdefähig waren… … Deutsch Wikipedia
Zwölfnächte — (die Zwölften, Rauhnächte, Duodecim noctes), die Nächte zwischen dem 25. December u. 6. Januar, eine heilige, festliche u. bei fast allen Völkern u. in allen Religionen, namentlich bei den Germanischen Völkern, bedeutsame Zeit, weil damit die… … Pierer's Universal-Lexikon
Fehde — (mittelhochd. vêhede, vêde, »Feindschaft, Streit«), im Mittelalter der Privatkrieg im Gegensatz zum Volkskrieg. Bei den alten Germanen war es Grundsatz, daß Recht und Friede zunächst von dem Einzelnen, von der Familie und deren Angehörigen und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kauf — 1. Alle Käufe wollen Gewer. – Graf, 260, 220. Wird der Käufer einer Sache mit einer Eigenthumsklage belangt, so bezieht er sich in Betreff der Gewer auf seinen Vordermann, um den rechtmässigen Erwerb nachzuweisen. Auf Rügen: Alle Köpe willen… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon