Gebührenäquivalent

Gebührenäquivalent

Gebührenäquivalent nennt man die in einigen Ländern (Bayern, Österreich, Frankreich) jährlich (in Frankreich als Zuschlag zur Grundsteuer) oder periodisch (in Österreich alle 10, in Bayern alle 20 Jahre) vom Besitzer der Toten Hand (gewöhnlich nur vom Immobiliarvermögen) erhobene besondere Steuer, die als Äquivalent der von andern Steuerpflichtigen gezahlten Erbschaftssteuer oder auch der vom Verkehr unter Lebenden entrichteten Steuern (besonders beim Übergang des Immobiliarbesitzes) dient. Vgl. Verkehrssteuern. Vgl. Schimon, Das österreichische G. (Wien 1900).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gebührenäquivalent — Gebührenäquivalent, bes. Abgabe, die in manchen Ländern von dem Vermögen der Toten Hand (s.d.) erhoben wird als Äquivalent für den Ausfall an Verkehrssteuern, der entsteht, weil diese Vermögen dem Übergang aus einer Hand in die andere entzogen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Steuerrecht der Eisenbahnen — (laws relating the railway duties; droit d impôt des chemins de fer; leggi sulle imposte ferroviarie). Inhalt: A. Staatssteuern. a) Die besonderen Eisenbahnabgaben, b) Einkommensteuern, c) Vermögenssteuern, d) Gewerbe (Erwerb ) Steuern, e)… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Verkehrssteuern — hießen früher die auf den Umlauf von Gütern gelegten Abgaben, wie Passagezölle, Brücken , Wegegelder; zu denselben werden auch noch heute die in Frankreich, Italien, Österreich, England vorkommenden Transportsteuern (s. d.) gerechnet. Doch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeiterwohnungen — (workmen s lodgings; logements d ouvriers; quartieri di operai). Unter A. im weiteren Sinne versteht man Kleinwohnungen für Arbeiter, unter A. im engeren Sinne die für Arbeiter und für die ihnen in bezug auf die Lebenshaltung und die soziale Lage …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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