Freipaß

Freipaß

Freipaß, im deutschen Zollwesen der Schein, der auf Antrag für nur vorübergehend ein- oder ausgeführte und in unverändertem Zustand wieder zurückgehende und durch Zoll nicht zu belastende Waren ausgestellt wird. Über solche Waren, die unter Zollkontrolle bleiben, werden eigne Register (Freiregister) für An- und Abschreibung geführt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Freipaß — Freipaß, Schein für zollfrei in die Zollvereinsstaaten eingehende Waaren, meist für solche Gegenstände, welche auf die Privatrechnung der Fürsten dieser Staaten eingehen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Josefsbrunnen — Vermählungsbrunnen Der Vermählungsbrunnen (auch: Josefsbrunnen) ist ein Brunnen auf dem Hohen Markt im 1. Wiener Gemeindebezirk Innere Stadt. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte …   Deutsch Wikipedia

  • Strukturelle Gewalt — bezeichnet ein Konzept, das den klassischen Gewaltbegriff umfassend erweitert und 1969 vom norwegischen Friedensforscher Johan Galtung formuliert wurde. [1] Inhaltsverzeichnis 1 Der Ansatz von Galtung 2 Vorgeschichte …   Deutsch Wikipedia

  • Passepartout — (franz., spr. paß partū), Haupt oder Kapitalschlüssel; stets und »überall« (zu allen Plätzen) gültige Einlaßkarte für ein Theater etc., Dauerkarte, Freipaß; breiter Papprahmen ohne Glas für Bilder …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”