- Exzedentenverträge
Exzedentenverträge, s. Rückversicherung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Exzedentenverträge, s. Rückversicherung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Rückversicherung — (Reassekuranz), eine Versicherung, durch die der Versicherer selbst wieder ganz oder teilweise gegen die von ihm übernommene Gefahr bei einem andern Versicherer Versicherung nimmt. Der erste Versicherer bleibt dabei seinem Versicherten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon