- Exekutionsintervention
Exekutionsintervention wird manchmal der von einem Dritten auf Grund eines die Veräußerung hindernden Rechts erhobene Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung (s.d.) genannt. Das Gesetz kennt aber diese Bezeichnung nicht; auch ist die E. keine Hauptintervention (s.d.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.