Exekutionsintervention

Exekutionsintervention

Exekutionsintervention wird manchmal der von einem Dritten auf Grund eines die Veräußerung hindernden Rechts erhobene Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung (s.d.) genannt. Das Gesetz kennt aber diese Bezeichnung nicht; auch ist die E. keine Hauptintervention (s.d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hauptintervention — ist die Einmischung eines Dritten in einen zwischen andern Personen anhängigen Rechtsstreit zu dem Zweck, um die Sache oder das Recht, worüber jene streiten, ganz oder teilweise für sich in Anspruch zu nehmen. Sie erfolgt nach der deutschen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Intervention — (lat., »Dazwischenkunft«), Einmischung, besonders gebieterisches Eingreifen eines Staates in solche Angelegenheiten eines andern, die an und für sich dem freien Ermessen des letztern unterliegen, mögen sie nun dessen Verfassung und Verwaltung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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