- Ehrenakzept
Ehrenakzept, soviel wie Ehrenannahme, s. Wechsel.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ehrenakzept, soviel wie Ehrenannahme, s. Wechsel.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ehrenakzept — Eh|ren|ak|zept, das (Geldw.): Annahme eines Wechsels zur Zahlung von einem Dritten, um einen Protest zu vermeiden … Universal-Lexikon
Ehrenakzept — ⇡ Ehreneintritt … Lexikon der Economics
Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ehrenannahme — (Ehrenakzept) und Ehrenzahlung, beides zusammen auch Intervention genannt, im Wechselrecht die Annahme (Akzeptation) und Zahlung des Wechsels durch eine andere Person (den Honoranten, zunächst eine sog. Notadresse, dann jede beliebige dritte… … Kleines Konversations-Lexikon
Ehreneintritt — 1. Begriff: Das wechselrechtliche Eintreten für einen notleidenden Wechsel, um ⇡ Rückgriff, bes. mangels Annahme oder mangels Zahlung, zu vermeiden (Art. 55 ff. WG). E. erfolgt zu Gunsten eines bestimmten Rückgriffsschuldners, und zwar durch die… … Lexikon der Economics