Ehrenakzept

Ehrenakzept

Ehrenakzept, soviel wie Ehrenannahme, s. Wechsel.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ehrenakzept — Eh|ren|ak|zept, das (Geldw.): Annahme eines Wechsels zur Zahlung von einem Dritten, um einen Protest zu vermeiden …   Universal-Lexikon

  • Ehrenakzept — ⇡ Ehreneintritt …   Lexikon der Economics

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehrenannahme — (Ehrenakzept) und Ehrenzahlung, beides zusammen auch Intervention genannt, im Wechselrecht die Annahme (Akzeptation) und Zahlung des Wechsels durch eine andere Person (den Honoranten, zunächst eine sog. Notadresse, dann jede beliebige dritte… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehreneintritt — 1. Begriff: Das wechselrechtliche Eintreten für einen notleidenden Wechsel, um ⇡ Rückgriff, bes. mangels Annahme oder mangels Zahlung, zu vermeiden (Art. 55 ff. WG). E. erfolgt zu Gunsten eines bestimmten Rückgriffsschuldners, und zwar durch die… …   Lexikon der Economics

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