Ehedelikte

Ehedelikte

Ehedelikte, alle diejenigen strafbaren Handlungen, die sich auf die staatliche Eheordnung beziehen. Es gehören hierher: 1) der Ehebetrug (s. d.) oder die Ehe- Erschleichung; 2) die Doppelehe (s. Bigamie); 3) der Ehebruch (s. d.); 4) die Handlung des Religionsdieners oder Personenstandsbeamten, der, wissend, daß eine Person verheiratet ist, deren neue Ehe schließt (Strafgesetzbuch, § 338); 5) die Handlung des Geistlichen oder Religionsdieners, der zur Trauung schreitet, bevor ihm nachgewiesen worden ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen worden sei (§ 67 des Personenstandgesetzes vom 6. Febr. 1875).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sittlichkeitsverbrechen — (Unzuchtsdelikte, Fleischesverbrechen, Delicta carnis), strafbare Handlungen, die in einer gesetzwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes bestehen. Das ältere Recht betrachtete den außerehelichen Geschlechtsverkehr (Hurerei, Fornikation)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”