Aktivgeschäfte

Aktivgeschäfte

Aktivgeschäfte, im Bankwesen diejenigen Geschäfte, die für den Geschäftsinhaber ein Guthaben begründen, wie die Diskontierung von Wechseln, das Lombardgeschäft, die hypothekarischen Darlehen etc. Den Gegensatz zu den Aktivgeschäften bilden die Passivgeschäfte, d.h. solche, aus denen Verpflichtungen erwachsen, wie z. B. die Annahme von Depositen, die Ausgabe von Banknoten, Pfandbriefen etc. Vgl. Banken.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bankkredit — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

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  • Kreditvergabe — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Warenkredit — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnkredit — Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit. Darlehensverträge …   Deutsch Wikipedia

  • Passivgeschäfte — Passivgeschäfte, s. Aktivgeschäfte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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