Declaratio contumaciae

Declaratio contumaciae

Declaratio contumaciae (lat.) hieß früher die richterliche Feststellung des Ungehorsams im Zivilprozeß (s. Ungehorsam und Kontumaz), mit welcher der Ausspruch der Ungehorsamsfolgen (poenae contumaciae) verbunden war. S. auch Versäumnis.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ungehorsam — (Kontumaz, s. d.), in der Rechtssprache das Nichtbefolgen einer richterlichen Auflage, sei es einer Ladung oder einer richterlichen Anweisung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung. Die Folgen, die der U. im Strafprozeß nach sich zieht,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kontumāz — (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Über die Folgen der K. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vgl. Ungehorsam und Versäumnis. Im Strafverfahren wird …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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