Bordgerichte

Bordgerichte

Bordgerichte, an Bord zusammentretende Militärstrafgerichte. Sie haben eine besondere Zusammensetzung und ein besonderes Verfahren (s. Bordvorschriften).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bestätigung — Im Militärstrafverfahren bedürfen die Urteile der erkennenden Gerichte, nicht aber die Strafverfügung (s. d.), der B. durch die Kommandogewalt, vor allem durch den obersten Kriegs, bez. Kontingentshern selbst. Sie bedeutet bei den im ordentlichen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bestätigungsrecht — Bestätigungsrecht, das Recht, den von einem Mitbeteiligten gefaßten Beschluß, insbes. eine von ihm getroffene Personenwahl gutzuheißen oder zu verwerfen. Die Ausübung des Bestätigungsrechts von seiten richterlicher Behörden in Zivilrechts ,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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