Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft

Blutsverwandtschaft, die Verwandtschaft, die auf der Abstammung von gemeinsamen Eltern oder Großeltern (in weiterm Sinne von denselben Urgroßeltern) beruht (s. Verwandtschaft). Man schreibt der B. ziemlich allgemein erhebliche hygienische Bedeutung für die Ehe zu, indem man annimmt, daß bei der Nachkommenschaft von Blutsverwandten Mißbildungen, Unfruchtbarkeit, Gehirnkrankheiten, Taubstummheit, eine Augenkrankheit, Abortus, Lebensschwäche der Neugebornen etc. häufig auftreten. Tatsächlich waren im Altertum und noch jetzt bei vielen Naturvölkern Ehen zwischen den nächsten Blutsverwandten gebräuchlich, aber Religionsvorschriften und Gesetze verboten solche Ehen. Es muß dahingestellt bleiben, ob diese Verbote auf religiöse Vorstellungen, soziale Erwägungen oder auf die Beobachtung zurückzuführen sind, daß durch viele Generationen fortgesetzte Paarung blutsverwandter Haustiere eine Einbuße an Größe, Kraft und Fruchtbarkeit nach sich zieht. Für die Nachteiligkeit der B. bei der Ehe sind mancherlei Beispiele angeführt worden, auch hat man sich auf statistische Erhebungen berufen; indes sind diese Behauptungen keineswegs glaubhaft erhärtet. Es ist nicht erwiesen, daß B. gesunder Eltern Fehler oder Krankheiten der Nachkommen bedingt, aber nach den Gesetzen der Erblichkeit ist zweifellos, daß üble körperliche oder geistige Anlagen, die beiden Eltern gemeinsam sind, höchst verderblichen Einfluß auf die Nachkommenschaft ausüben können, und die Gemeinsamkeit erblicher Anlagen dürfte bei naher B. der Eltern nicht selten sein. Über die Häufigkeit von Ehen unter Blutsverwandten liegen statistische Erhebungen aus einigen Ländern vor. Auf 1000 Ehen überhaupt kommen solche unter Blutsverwandten:


in Italien (1868–83) 7,25 (6,62)

in Preußen (1875–83) 7,82 (7,06)

in Bayern (1877–83) 9,27 (8,07)

in Elsaß-Lothringen (1872–75) 10,74 (10,21)

in Frankreich (1866–82) 11,16 (10,38)


Die in Klammern stehende Zahl bezieht sich auf Ehen unter Geschwisterkindern, die übrigen waren zwischen Onkel und Nichte oder Neffe und Tante geschlossen. Vgl. auch Blut, S. 81.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Blutsverwandtschaft — Blutschande, Blutschuld, blutsverwandt, Blutsverwandtschaft ↑ Blut …   Das Herkunftswörterbuch

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