Blutgeld

Blutgeld

Blutgeld, die Summe, die nach altdeutschem Recht von einem Totschläger dem gezahlt wurde, der eigentlich die Blutrache ausüben sollte (s. Wergeld); dann auch wohl Bezeichnung für das Geld, das vom Gericht für Entdeckung und Denunziation eines Verbrechers ausgesetzt wurde. Bei gewissen Diebstählen, z. B. Einbruch und Pferdediebstahl, wurde in England nach dem Gesetz von 1699 demjenigen, der den Verbrecher ergreifen und überführen würde, außer baren 40 Pfd. Sterl. noch ein Zertifikat erteilt, wodurch er von Kommunaldiensten, z. B. als Armenaufseher, Kirchenvorsteher u. dgl., befreit wurde. Diese Freischeine, auch Galgenscheine (Tyburn-tickets) genannt, konnten vererbt und verkauft werden und hatten in großen Städten oft einen Preis von 200–300 Pfd. Sterl. Die entsittlichenden, die Unschuld gefährdenden Wirkungen dieses Systems blieben natürlich nicht aus; daher wurde durch Parlamentsakte 1818 das B., abgesehen von der auf die Entdeckung von Banknotenfälschung gesetzten Belohnung, aufgehoben.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Blutgeld — Blutgeld, 1) so v.w. Wehrgeld; 2) Geld, welches für Entdeckung eines Verbrechers u. für Zeugniß gegen ihn gezahlt wird. Dies ist bes. in England gewöhnlich. u. hat dort zu schweren Gerichtsmißbräuchen Anlaß gegeben. Den Juden verbietet ein Gesetz …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Blutgeld — Blutgeld, Wergeld, Geldsumme, womit nach altdeutschem Recht der Totschläger sein Verbrechen bei den Verwandten des Getöteten büßte; dadurch kaufte er sich von der Blutrache der Verwandten los …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Blutgeld — Blutgeld, im engl. Rechte die Belohnung für diejenigen Zeugen, durch welche der Beweis gegen schwere Verbrecher geführt werden konnte, 10–50 Pfd. Sterl. betragend. Der vielfach damit getriebene Mißbrauch bewirkte 1818 die Abschaffung desselben,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Blutgeld — Inhaltsverzeichnis 1 Blutgeld im islamischen Recht 2 „Blutgeld“ im Neuen Testament 3 Trivia 4 Siehe auch …   Deutsch Wikipedia

  • Blutgeld — Das ist Blutgeld. Holl.: Het is bloedgeld eischen. (Harrebomée, I, 63.) [Zusätze und Ergänzungen] 2. Das Blutgeld soll ins Erbe gehen. – Graf, 222, 289. Wie Strafgelder für Vergehen des Erblassers aus dem Erbe genommen wurden (s. ⇨ Brühe), so… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Blutgeld — Blut|geld 〈n. 12; unz.; früher〉 = Wergeld * * * Blutgeld,   1) im deutschen Mittelalter Belohnung für denjenigen, durch dessen Zeugnis ein Verbrecher überführt wurde.    2) nach germanisch mittelalterlichem Recht Bußzahlung für die Tötung eines… …   Universal-Lexikon

  • Blutgeld, das — Das Blutgêld, des es, plur. inus. 1) Dasjenige Geld, welches ein Todtschläger ehedem den Verwandten des Getödteten erlegen mußte, und welches noch häufiger das Wehrgeld genannt wurde. S. dieses Wort. Vermuthlich hat es Amos 5, 12, eben dieselbe… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Clans der Somali — Karte der Somali Clans in Somalia und Nachbarländern Das Clansystem der Somali ist die gesellschaftliche Organisationsform des Volkes der Somali und spielt eine bedeutende Rolle in der Kultur und Politik Somalias und umliegender Somali Gebiete.… …   Deutsch Wikipedia

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