Blasenzins
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Blasenzins — Blasenzins, Zins für die Erlaubniß Branntwein zu brennen … Pierer's Universal-Lexikon
Blasenzins, der — Der Blasenzins, des es, plur. inus. in einigen Gegenden, z.B. im Hannöverischen, ein Zins, oder eine Abgabe, welche für die Freyheit Branntwein zu brennen der Obrigkeit entrichtet wird; von der Destillir Blase … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Branntweinsteuer — Branntweinsteuer, eine in mehreren Ländern vorkommende indirekte Aufwandsteuer vom Branntweinverbrauch, die meist schon im 16. und 17. Jahrh. eingeführt wurde. Der Branntwein, mit seinem großen Alkoholgehalt in kleinern Mengen genossen, verträgt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Alkoholsteuer — Lagerkeller für Spirituosen Die Branntweinsteuer ist eine deutsche, durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig dem Bund zusteht und die vom Zoll verwaltet wird. Inhaltsv … Deutsch Wikipedia
Branntweinabgabe — Lagerkeller für Spirituosen Die Branntweinsteuer ist eine deutsche, durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig dem Bund zusteht und die vom Zoll verwaltet wird. Inhaltsv … Deutsch Wikipedia
Branntweinsteuer — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Steuer [1] — Steuer (vom althochdeutschen Stiura, Hülfe, Gabe), heißt 1) im weitern Sinne jede von der Obrigkeit angeordnete Entrichtung, durch welche die Unterthanen Theile ihres Privatvermögens an die Obrigkeit zur Bestreitung der für diese nöthigen… … Pierer's Universal-Lexikon
Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… … Pierer's Universal-Lexikon
Lüttwitz — Lüttwitz, ein freiherrliches Geschlecht, welches gegenwärtig in Schlesien, Galizien u. Westpreußen begütert ist u. sich in zwei Linien theilt: A) Erste Linie, welche 1741 den preußischen Freiherrnstand erhielt: 1) Freiherr Ernst, geb. 1776 in… … Pierer's Universal-Lexikon