Zivilmakler — Makler, der entgeltlich eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweist oder einen ⇡ Vertrag vermittelt, z.B. die Häuser , Güter , Hypothekenmakler, auch Darlehens , Ehevermittler. Das Rechtsverhältnis beruht nur auf den §§ 652 ff. BGB (anders ⇡ … Lexikon der Economics
Handelsmakler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Makler — Der Begriff des Maklers (früher Mäkler aus dem Niederdeutschen maken heute machen; heute mäkeln im Niederdeutschen makeln in der ursprünglichen Bedeutung Geschäfte machen[1]) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum… … Deutsch Wikipedia
Maklerverkauf — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Mäkler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Handelsmakler — I. Begriff:Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen (§ 93 HGB). Beispiele: Kauf und Verkauf von… … Lexikon der Economics
Friedrich Gaus — Friedrich Wilhelm Otto Gaus (* 26. November 1881 in Mahlum bei Braunschweig; † 17. Juli 1955 in Göttingen) war ein deutscher Jurist, Staatsbeamter und Diplomat. Gaus wurde vor allem bekannt als langjähriger Leiter der Rechtsabteilung des… … Deutsch Wikipedia
Mäkler — (Makler, Senfāl, ital. Sensale, franz. Courtier, engl. Broker), Unterhändler, dessen Beruf in der unparteiischen Vermittelung von Verträgen, insbes. Handelsgeschäften, besteht, während der Agent die Vermittelung im Interesse einer Partei betreibt … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Privatmäkler — Privatmäkler, soviel wie Zivilmäkler, s. Mäkler … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Handelsmakler — Hạn|dels|mak|ler 〈m. 3; Rechtsw.〉 Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen Verträge des Handelsverkehrs vermittelt, dabei aber in keinem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber steht * * * Hạn|dels|mak|ler, (Rechtsspr.:)… … Universal-Lexikon