Zeitkauf

Zeitkauf

Zeitkauf (Zielkauf, Kauf auf Ziel, auf Lieferung, auf Frist, Terminalkauf), soviel wie Kreditkauf, Kauf auf Kredit, dann soviel wie Lieferungsgeschäft (s. d. und Börse, S. 243).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zeitkauf — Zeitkauf, s.v.w. Kauf (s.d.) auf Kredit; im Börsenverkehr s.v.w. Lieferungsgeschäft (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schlußzettel — (Schlußnote), das schriftliche Zeugniß, welches der Sensal od. Mäkler (s.d.) über ein durch ihn zu Stande gekommenes Geschäft ausstellt, wodurch dieses gerichtliche Gültigkeit erhält. Bezieht sich der S. auf einen Zeitkauf, so kann er selbst… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Actien — (v. lat.), Antheilscheine, sind Beweisstücke über die Größe der Betheiligung von Privaten an einer gesetzmäßig constituirten Gesellschaft, Actiengesellschaft (Actienverein, Actiencompagnie). Ihr Zweck ist, durch Vereinigung von Capital u. Arbeit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Handel — Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lieferungsgeschäft — (Zeit , Termingeschäft, Lieferungskauf, Zeitkauf, Kauf auf Lieferung, auf Bezug), im Gegensatz zum Tagesgeschäft oder Kontantgeschäft (Kassageschäft, Tageskauf) ein Geschäft, dessen Erfüllung nicht sofort nach Abschluß des Vertrags, sondern erst… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zielkauf — Zielkauf, s. Zeitkauf …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatspapiere — (Staatsobligationen, Staatseffecten, engl. stocks), Schuldscheine, welche der Staat über seine Gelddarlehen ausstellt, also kein Papiergeld. Sie lauten entweder auf den Namen des Gläubigers (als wirkliche Obligationen od. eingetragen ins Großbuch …   Herders Conversations-Lexikon

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