Wechselvorvertrag

Wechselvorvertrag

Wechselvorvertrag, s. Wechselschluß.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Wechselschluß — (Wechselvorvertrag, pactum de cambiando), derjenige Vertrag, der die Ausstellung oder Begebung eines Wechsels vorbereitet. Er enthält die vertragsmäßige Verpflichtung einer Person mr Lieferung eines richtigen und dem bedungenen Inhalt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechselschluß — Wechselschluß, Wechselvorvertrag, der Vertrag zwischen Geber und Nehmer des Wechsels über die Bedingungen, unter denen der Wechsel gegeben, d.h. ausgestellt, akzeptiert, indossiert werden soll …   Kleines Konversations-Lexikon

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