Wechselreiterei

Wechselreiterei

Wechselreiterei, jeder unter der Form und dem Schein eines wirklichen Wechselgeschäfts (durch sogen. Reit- oder Rittwechsel [s. d.]) betriebene falsche Wechselhandel; im eigentlichen Sinne die Art von Wechsel geschäften, die, vom Trassanten verdeckt, meist durch sogen. Kellerwechsel (s. d.) unternommen werden, um so bares Geld in die Hand zu bekommen, dann wieder auf andre Wechsel zu ziehen und mit dem erhaltenen baren Geld jene selbst zu zahlen. Oftmals wird die W. auch von mehreren miteinander einverstandenen Personen in der Weise betrieben, daß die eine ihr Akzept beim Verfall des Wechsels mit dem Akzept der andern deckt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Wechselreiterei — Wechselreiterei, s.u. Wechsel S. 951 …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wechselreiterei — Wechselreiterei, s. Wechsel …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Wechselreiterei — Sf Geldbeschaffung durch Austausch von Wechseln, die nicht auf Warengeschäften beruhen, sondern aus Gefälligkeit gegeben werden per. Wortschatz fach. (18. Jh.) Entlehnung. Übernommen aus nndl. wisselruiterij, und zwar zuerst in der Form reuterei …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Wechselreiterei — Wech|sel|rei|te|rei, die (Geldw.): Austausch, Verkauf von ↑ Wechseln (2 a) [in betrügerischer Absicht] zur Kreditbeschaffung od. Verdeckung der Zahlungsunfähigkeit. * * * Wechselreiterei,   der zwischen zwei oder mehreren Personen vorgenommene… …   Universal-Lexikon

  • Wechselreiterei — Von Wechselreiterei spricht man, wenn zwei oder mehr Parteien auf sich gegenseitig Wechsel ziehen bzw. akzeptieren, ohne dass diesen Wechseln ein Handelsgeschäft zugrunde liegt. Einen solchen Wechsel bezeichnet man auch als Reitwechsel. Er dient… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechselreiterei — ⇡ Reitwechsel …   Lexikon der Economics

  • Wechselreiterei — Wech|sel|rei|te|rei (unlautere Wechselausstellung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Wechsel [2] — Wechsel (fr. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Littera di cambio), ein in gesetzmäßiger Form ausgestelltes schriftliches Versprechen, durch welches der Aussteller sich nach dem geltenden Wechselrechte verpflichtet an eine darin… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reitwechsel — Finanzwechsel, die immer wieder durch Diskontierung neuer Wechsel eingelöst werden und denen kein reales (Waren )Geschäft zugrunde liegt. Kaufleute in Zahlungsschwierigkeiten suchen durch (oft betrügerische) Wechselreiterei das Insolvenzverfahren …   Lexikon der Economics

  • Diskontgeschäft — Ein Diskontgeschäft (Diskontkredit) ist der Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln i. d. R. durch Kreditinstitute. Die Wechsel werden diskontiert, also die Zinsen bis zum Fälligkeitstag sowie eine Diskontprovision abgezogen. Der jeweils… …   Deutsch Wikipedia

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