Beteurungsformel

Beteurungsformel

Beteurungsformel, eine den Eid (s. d.) ersetzende Formel. Nach den Reichsprozeßordnungen (bürgerliche wie militärische) wird es der Eidesleistung gleichgeachtet, wenn ein Mitglied einer Religionsgemeinschaft, der das Gesetz den Gebrauch gewisser Beteurungsformeln an Stelle des Eides gestattet (in Preußen z. B. die Mennoniten und Philipponen), eine Erklärung unter der B. dieser Religionsgemeinschaft abgibt. Die Angehörigkeit zu einer dieser Sekten hat der Zeuge durch ein Attest zu beweisen, das die B. enthalten muß. Vgl. Bekräftigungsformel.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bekräftignugsformel — Bekräftignugsformel, eine konfessionelle Formel bei der Eidesleistung, deren Hinzufügen zur Eidesformel die Wirksamkeit des Eides nicht beeinträchtigt. Die Reichsmilitärstrafgerichtsordnung gestattet in § 42 dem bei Antritt seines Amtes zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Eidschwur, Juramentum, Jusjurandum), die feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung Gottes. Die Bedeutung einer derartigen Beteurung gehört zunächst dem Gebiete der Moral und dem der Religion an. Die Verpflichtung des Schwörenden zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Meineid — (vom mittelhochd. »mein«, d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu der man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, die (Art.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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