Verpflichtungsschein

Verpflichtungsschein

Verpflichtungsschein (Bon, Gutschein), im allgemeinen jede Urkunde, durch die sich jemand zu einer Leistung verbindlich macht, daher soviel wie Schuldschein; im engern Sinne Bezeichnung für den kaufmännischen V. (franz. billet à ordre), d. h. das schriftliche einseitige Summenversprechen eines Kaufmannes. Nach § 363 des Handelsgesetzbuches können Verpflichtungsscheine, die von einem Kaufmann über die Leistung von Geld (Geldsummenschein), Wertpapieren oder andern vertretbaren Sachen (Warensummenschein, Quantitätenschein) an Order ausgestellt sind, ohne daß darin die Leistung von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist, durch Indossament übertragen werden. Die an Order lautenden Zahlungsversprechen sind stempelsteuerpflichtig (§ 24 des Wechselstempelsteuergesetzes).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Verpflichtungsschein — Revers …   Das große Fremdwörterbuch

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  • kaufmännischer Verpflichtungsschein — kaufmännischer Verpflichtungsschein,   Urkunde, in der ein Kaufmann sich zur Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen verpflichtet, ohne dass diese Leistung in der Urkunde von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist (§… …   Universal-Lexikon

  • kaufmännischer Verpflichtungsschein — schriftlich an Order (⇡ Orderklausel) gestelltes Versprechen eines Kaufmanns auf Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen ⇡ vertretbaren Sachen, unabhängig von einer Gegenleistung (§ 363 HGB). K.V. kommen vielfach bei Ausgabe von Anleihen vor …   Lexikon der Economics

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