Sterbekassen

Sterbekassen

Sterbekassen (Grabe-, Leichenkassen, Totenladen, Sterbeladen, Begräbniskassen) sind kleine, im wesentlichen die Deckung der Beerdigungskosten bezweckende genossenschaftliche, oft zweckmäßig mit Krankenkassen verbundene Lebensversicherungsanstalten, die im Todesfall das Sterbegeld an die Erben auszahlen oder, wenn solche nicht vorhanden, auch wohl die Beerdigung selbst besorgen. Es gab solche nachweisbar schon in Rom und bei den alten germanischen Völkern. Sie sind in Deutschland sehr verbreitet und werden namentlich von den untern Klassen benutzt, ohne daß es jedoch möglich wäre, genauere Zahlenangaben über dieselben zu machen. S. bestehen auch als Nebenzweige von etwa zehn deutschen großen Lebensversicherungsanstalten, meistens aber sind sie kleinere Privatvereine, an denen die Beteiligung entweder nur einer bestimmten Zahl von Personen (geschlossene Kassen) oder einer nicht festgesetzten Zahl von Mitgliedern, entweder nur Personen bestimmter Kategorien (z. B. Beamten derselben Behörde, Arbeitern derselben Fabrik, Personen bestimmten Berufs etc.) oder jedem Beitrittswilligen offen steht. Viele derselben werden in alter unrationeller Weise ohne genügende Abstufung der Prämien (hier oft Totenopfer genannt) und ohne richtige Bemessung der Prämienreserven verwaltet und sind deshalb zum Teil wenig lebensfähig, doch haben es manche bereits zu hohem Alter gebracht. In England gehören viele S. zu den hauptsächlichsten Einrichtungen der Friendly Societies (s. d.), denen gesetzlich verboten ist, für den Sterbefall von Frau und Kind mehr als die Begräbniskosten zu versichern. Vgl. Heym, Die Grabekassen (Leipz. 1850); Hattendorf, Über S. (Götting. 1867); Fleischhauer, Die Sterbekassenvereine (Weim. 1882); v. Knebel-Doeberitz und Bröcker, Das Sterbekassenwesen in Preußen (2. Aufl., Berl. 1902)


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Sterbekassen — Sterbekassen,   Leichenkassen, Begräbniskassen, kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die für einen kleinen Personenkreis Sterbegeld zur Deckung der Beerdigungskosten gewähren (Höchstversicherungssumme 10 000 DM). Zur Sicherung des… …   Universal-Lexikon

  • Sterbekassen — (burying funds; caisses mortuaires; casse mortuari) sind freie Vereinigungen des Personals mit dem Zweck, durch Erhebung von Beiträgen die Mittel zu sammeln, um den Hinterbliebenen bei dem Tode eines Mitglieds eine bestimmte Geldsumme zur Deckung …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Sterbekassen — Sterbekassen, Begräbnis , Leichen , Sterbeladen, genossenschaftliche Lebensversicherungen kleinsten Maßstabes, gewähren gegen Zahlung eines gewissen Betrags den Angehörigen eines versicherten Verstorbenen die Beerdigungskosten (Sterbegeld),… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sterbekassen — Sterbekassen, Leichenvereine, sind Gesellschaften, deren Mitglieder bestimmte Beiträge zusammenschießen, woraus den Erben eines verstorbenen Mitglieds eine gewisse Summe ausgefolgt wird (in der Regel zur Bestreitung der Beerdigungskosten) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Sterbekassen — Einrichtungen, die ihren Mitgliedern (mit oder ohne Rechtsanspruch) ein geringes Sterbegeld bieten, i.Allg. nur zur Deckung der Bestattungskosten. Arbeitsgebiet räumlich (z.B. auf Gemeinde oder Kreis) und/oder personell (auf Angehörige bestimmter …   Lexikon der Economics

  • Sterbekasse — Als Sterbekasse (Grabe oder Leichenkasse, Totenlade, Sterbelade, Begräbniskasse) bezeichnet man kleine, im Wesentlichen die Deckung der Beerdigungskosten bezweckende, zum Teil mit Krankenkassen verbundene Lebensversicherer, die im Todesfall das… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenvereine — (associations, societies; sociétés d employés; associazioni d agenti), dauernde Verbindungen von Eisenbahnbediensteten zur Verfolgung bestimmter, durch die Satzungen festgelegter gemeinsamer Zwecke. Die gewaltige Ausbreitung des Vereinswesens… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Verantwortlicher Aktuar — Der Verantwortliche Aktuar ist eine von bestimmten Versicherern aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu bestellende Person, die besondere gesetzliche Aufgaben bei der Sicherung der finanziellen Solidität des Versicherers und dem Schutz der Belange… …   Deutsch Wikipedia

  • Lebensversicherung — Lebensversicherung. Im weitesten Sinn ist L. eine Versicherung, bei der die Leistung des Versicherers durch den Eintritt vollkommen (z. B. Militärdienst) oder wenigstens dem Zeitpunkt ihres Eintrittes nach ungewisser zeitlicher Vorgänge (Tod) des …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Begräbniskasse — Als Sterbekasse (Grabe oder Leichenkasse, Totenlade, Sterbelade, Begräbniskasse) bezeichnet man kleine, im wesentlichen die Deckung der Beerdigungskosten bezweckende, zum Teil mit Krankenkassen verbundene Lebensversicherer, die im Todesfall das… …   Deutsch Wikipedia

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