Standesehre
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Standesehre — Standesehre, die äußere Achtung, welche durch den besonderen Stand des Menschen begründet wird … Pierer's Universal-Lexikon
Standesehre — Stạn|des|eh|re, die (veraltet): einem bestimmten ↑ Stand (5 b, c) zukommende Ehre. * * * Stạn|des|eh|re, die (veraltet): einem bestimmten ↑Stand (5 b, c) zukommende Ehre … Universal-Lexikon
Standesehre — Stạn|des|eh|re (veraltet) … Die deutsche Rechtschreibung
Ehrengerichte — Ehrengerichte, im allgemeinen die zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzten Gerichte von Standesgenossen. Sie kamen zuerst beim deutschen Adel als vertragsmäßige Einrichtungen, sogen. Ehrentafeln (judicia heroica oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Königlich-Preußische Armee — Preußische Kavallerie Standarte Die preußische Armee (offiziell Königlich Preußische Armee) war die Armee des Königreichs Preußen von 1701 bis 1919. Sie ist aus der seit 1644 als stehendem Heer existierenden brandenburgisch preußischen Armee… … Deutsch Wikipedia
Preußische Armee — Preußische Kavallerie Standarte Die preußische Armee (offiziell Königlich Preußische Armee) war die Armee des Königreichs Preußen von 1701 bis 1919. Sie ist aus der seit 1644 als Stehendes Heer existierenden brandenburgisch preußischen Armee… … Deutsch Wikipedia
Bundesheer (Deutsches Reich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer … Deutsch Wikipedia
Deutsches Heer (Kaiserreich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer … Deutsch Wikipedia
Deutsches Reichsheer — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer … Deutsch Wikipedia
Ehre — (Existimatio, Dignitas, Rechtsw.), 1) als rechtlicher Begriff die ungeschmälerte Rechtsfähigkeit, welche der Staat dem Staatsbürger auf den Grund der jeder Persönlichkeit präsumtiv zukommenden sittlichen Achtung beilegt. Diese äußere Achtung… … Pierer's Universal-Lexikon