Selbstversicherung

Selbstversicherung

Selbstversicherung. Man spricht von S., wenn jemand das Risiko, das beim Abschluß einer Versicherung der Versicherer zu tragen hatte, selbst übernehmen zu wollen erklärt und deshalb unversichert bleibt; auch wendet man wohl den Ausdruck da an, wo die Versicherung des vollen Wertes der betreffenden Vermögensobjekte nicht erreicht werden kann oder will, in Hinblick auf diesen von der Versicherung ausgeschlossenen Teil. Solche teilweise Versicherungen können durch den Versicherten absichtlich, um an Prämien zu sparen, oder auch zufällig herbeigeführt sein, indem er die Versicherungssumme zu niedrig ansetzt (fakultative S.). Sie können aber auch durch den Versicherer oder durch Gesetz als Bedingung gestellt sein, um den Versicherten, der nun einen Teil des Risikos zu tragen hat, zur möglichsten Vorsicht zu veranlassen (obligatorische S.). Da aber die Versicherung auf einem zweiseitigen Vertrag beruht, zu dessen wesentlichen Voraussetzungen die Übernahme des Risikos durch einen andern gehört, so kann S. nicht die Bezeichnung einer wirklichen Versicherung sein. Das Wort hat Sinn und Bedeutung nur in bezug auf die Buchung und Reservezurückstellung solcher Vermögensverwaltungen, die eine so große Anzahl von gleichartigen, zur Versicherung geeigneten Vermögensobjekten haben, daß die nach Erfahrung und Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Schaden ihre volle Deckung in den eventuell für die Versicherung zu zahlenden Prämien finden würden, die deshalb unversichert bleiben; im Interesse klarer Geschäftsübersicht und vorsichtiger Bereithaltung hinreichender Spezialreserven aber Buchungen nach Art einer Versicherung einrichten und dem betreffenden Konto von andern Konten Prämien überweisen, bei eintretenden Schäden dagegen die Versicherungssummen demselben debitieren lassen. S. im Sinn einer freiwilligen Versicherung von nicht oder nicht mehr versicherungspflichtigen Personen findet sich bei der Unfall- und Invaliditätsversicherung. S. Unfallversicherung und Invaliditätsversicherung, S. 899. Vgl. Versicherung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Selbstversicherung — Sẹlbst|ver|si|che|rung 〈f. 20; unz.〉 1. 〈in der Sozialversicherung〉 freiwillige Versicherung von Personen, die zur Versicherung nicht verpflichtet sind 2. 〈in der Privatversicherung〉 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers * * *… …   Universal-Lexikon

  • Selbstversicherung — fälschlich oft als Selbstbeteiligung bezeichnet. 1. Risikoausgleich im eigenen wirtschaftlichen Bereich mit gleichzeitigem bewussten Verzicht auf eine sonst mögliche Versicherungsnahme. Häufig ist der Staat Selbstversicherer, d.h. im Schadensfall …   Lexikon der Economics

  • Invaliditätsversicherung — Invaliditätsversicherung, Versicherung für den Fall dauernder Arbeitsunfähigkeit infolge von eingetretenen Unfällen, Siechtum oder Altersschwäche, bei der sich Dritte verpflichten, dem Versicherten gegen Zahlung von Prämien im Fall der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschichte der Medizin — Medizingeschichte ist die Lehre von den historischen Entwicklungen der Medizin, einschließlich der Biografien von Personen, die Einfluss auf die Medizin ihrer Zeit ausübten. Sie nutzt die Methoden der allgemeinen Geschichtswissenschaft und will… …   Deutsch Wikipedia

  • Medizinhistorie — Medizingeschichte ist die Lehre von den historischen Entwicklungen der Medizin, einschließlich der Biografien von Personen, die Einfluss auf die Medizin ihrer Zeit ausübten. Sie nutzt die Methoden der allgemeinen Geschichtswissenschaft und will… …   Deutsch Wikipedia

  • Medizinhistoriker — Medizingeschichte ist die Lehre von den historischen Entwicklungen der Medizin, einschließlich der Biografien von Personen, die Einfluss auf die Medizin ihrer Zeit ausübten. Sie nutzt die Methoden der allgemeinen Geschichtswissenschaft und will… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialversicherung (Österreich) — Organisation Dachverband: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Gründungsjahr: 1948 Aufgaben: Kooperation, Koordination und Dienstleistung für die einzelnen Träger Logo …   Deutsch Wikipedia

  • Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • ASVG — Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (kurz: ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung in Österreich. Es regelt die Pflichtversicherung der unselbständig Erwerbstätigen in Bezug auf Kranken , Unfall und… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz — Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (kurz: ASVG) beinhaltet die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung in Österreich. Es regelt die Pflichtversicherung der unselbständig Erwerbstätigen in Bezug auf Kranken , Unfall und… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”