- Schriftsasse
Schriftsasse, früher ein Grundbesitzer, der den Obergerichten als erster Instanz unterworfen war, im Gegensatz zu den Amtssassen, die das Amt, in dessen Bereich ihr Besitztum lag, als erste Instanz anzuerkennen hatten; später reihten sich an das Vorrecht des Gerichtsstandes auch andre Vorrechte an, so daß sich eine mit Rang und Würde verbundene, persönliche Schriftsässigkeit entwickelte.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.