- Schillerpreis
Schillerpreis, Ehrenpreis für literarische, insbesondere dramatische Werke, 1859 vom Prinz-Regenten von Preußen, späterm Kaiser Wilhelm I., gestiftet; er betrug ursprünglich 1000 Taler Gold (3400 Mk.) und wurde von dem jeweiligen Inhaber der preußischen Krone auf Grund der Vorschläge einer Kommission alle drei Jahre verteilt, sofern in dieser Frist des Preises würdige Leistungen hervorgetreten waren. Durch Patent Kaiser Wilhelms II. vom 10. Nov. 1901 wurden jedoch diese Bestimmungen dahin abgeändert, daß der Preis nur alle sechs Jahre, dafür aber in doppelter Höhe zu erteilen, und daß die dramatische Produktion der letzten zwölf Jahre zu berücksichtigen sei. Obwohl Dramen ernsten Charakters, die sich dem klassischen Stil Schillers annähern, in erster Linie zu berücksichtigen sind, so dürfen doch auch andre poetische Erzeugnisse von hervorragender Bedeutung gekrönt werden. Zuerst (1863) erhielt Hebbel für die »Nibelungen« den Preis, 1866 erhielt ihn A. Lindner für »Brutus und Collatinus«, 1869 Geibel für die »Sophonisbe« (und Kruse die goldene Denkmünze für die »Gräfin«); 1872 und 1875 wurde er nicht verteilt; 1878 waren daher drei Preise zu vergeben, die Franz Nissel, Anzengruber und Wilbrandt erhielten. Nachdem 1881 wiederum kein Werk preiswert befunden worden, fielen 1884 zwei Preise auf Wildenbruch und Heyse; 1890 kamen gleichfalls zwei zur Verteilung, und zwar an Dichter, die sich nicht auf dramatischem Gebiet hervorgetan hatten, an Th. Fontane und K. Groth; 1896 verlieh der Kaiser beide Preise (1893 war er wieder nicht verteilt worden) an Wildenbruch für dessen »Heinrich und Heinrichs Geschlecht«; 1902 wurde kein Preis verteilt. Die Kommission besteht aus Schriftstellern, Bühnenleitern und Professoren und wird für jede einzelne Preisverteilung berufen. – Neben diesem S. wurde Ende 1904 von den deutschen Goethe-Bünden ein Volks-S. begründet, der alle drei Jahre für das beste in diesem Zeitraume durch den Druck oder durch Ausführung oder durch handschriftliche Einreichung bekannt gewordene Drama in der Höhe von 3000 Mk. vergeben wird. Die Stiftung hat ihren Sitz in Bremen; das Preisgericht setzt sich aus einer Sachverständigenkommission, elf Delegierten der Goethe-Bünde und aus den preisgekrönten Dichtern zusammen. Der Preis wird am 9. Mai, Schillers Todestag, verliehen, und war zum erstenmal 1905 fällig. Die Entscheidung ging dahin, daß er nicht an einen einzelnen Dichter zu erteilen, sondern in drei Teile zu zerlegen und Gerhart Hauptmann für seine »Rose Bernd«, Karl Hauptmann für seine »Bergschmiede« und Richard Beer-Hofmann für seinen »Grafen von Charolais« zuzuerkennen sei.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.