Sachsenbuße — (Emenda saxonica), Privatgenugthuung, nach welcher der widerrechtlich von einem Richter od. auch von einer Privatperson in gefänglicher Hast Gehaltene für jeden Tag u. Nacht 40 Groschen außer den übrigen erweisbaren Schäden u. Unkosten zu fordern … Pierer's Universal-Lexikon
Sachsenbuße — Sachsenbuße, s. Emende … Kleines Konversations-Lexikon
Sachsenbuße — (emenda saxonica). im altsächs. Rechte Entschädigung für ungerechte Gefangenhaltung, für je 24 St. 40 Groschen C. M … Herders Conversations-Lexikon
Arrest [1] — Arrest (lat. Arrestum), der auf Befehl einer Behörde äußerlich beschränkte Zustand der natürlichen Freiheit einer Person od. des Sachenverkehrs; 1) in criminalrechtlicher Beziehung entweder Strafarrest (s. u. Strafe) od. Defentionsgefängniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Emenda — (mittellat., franz. Amende), Geldbuße (s. Buße), Wergeld (s. d.); E. saxonica, Sachsenbuße, Abbüßungssumme, die zur Vermeidung einer wegen einer begangenen widerrechtlichen Handlung drohenden Kriminalstrafe gezahlt wurde … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eménde — (Emenda saxonĭca), Sachsenbuße, nach dem Sachsenspiegel die Geldentschädigung, die einem in widerrechtlicher Gefangenschaft Gehaltenen gebührte … Kleines Konversations-Lexikon