Reichsschluß

Reichsschluß

Reichsschluß, s. Reichsgesetze.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reichsschluß, der — Der Reīchsschlúß, des sses, plur. die schlüsse, ein von einem Reiche und dessen Repräsentanten gemeinschaftlich gemachter Schluß. In engerer Bedeutung, ein von den Deutschen Reichsständen auf einem Reichstage gemachter Schluß …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Reichsarmee — Ein Grenadier der Reichsarmee im Polnischen Erbfolgekrieg vor Philippsburg 1734 (Niederrheinisch Westfälischer Reichskreis: Paderbornisches Infanterieregiment – Zeitgenössische Gudenus Handschrift Als Reichsarmee, Reichsheer oder Reichsarmatur …   Deutsch Wikipedia

  • Zunft [1] — Zunft (Innung, Amt, Gaffel, Gaffelamt, Handwerk im engeren Sinne, Gilde, Gülte, Gilte, Amtsgilde, Zeche, Gewerk, Brüderschaft), die unter Genehmigung des Staates bestehende Verbindung mehrer zur Betreibung gewisser Gewerbe in eigenem Namen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anrüchigkeit — Anrüchigkeit, im allgemeinen übler Ruf. In der Rechtswissenschaft bedeutet A. oder Unehrlichkeit eine Schmälerung der bürgerlichen Ehre und demgemäß der Rechtsfähigkeit, welche die Folge gewisser Eigenschaften einer Person war. Solche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Johann Stephan Pütter — (Gemälde von Carl Lafontaine) Johann Stephan Pütter (* 25. Juni 1725 in Iserlohn; † 12. August 1807 in Göttingen) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Publizist …   Deutsch Wikipedia

  • Truppen des Schwäbischen Reichskreises — Die Truppen des Schwäbischen Reichskreises waren Bestandteil der Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches. Ab 1694 unterhielt der Schwäbische Reichskreis als einziger Reichskreis ein stehendes Heer. Inhaltsverzeichnis 1 Kreismiliz 2 Truppen des …   Deutsch Wikipedia

  • Reichstag — (lateinisch Comitia, Diaeta), 1) die Ständeversammlung eines Reiches, um seine Angelegenheiten u. sein Bestes zu berathen. In diesem Sinne bestand u. besteht ein R. nicht nur in Deutschland, Polen, Ungarn u. Schweden, sondern auch das britische… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Conclūsum — (lat.), der Beschluß eines Collegiums. C. imperii, Reichsschluß …   Pierer's Universal-Lexikon

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