Realgewerbe

Realgewerbe

Realgewerbe, ein Gewerbe, dessen Betrieb Gegenstand eines frei vererblichen und veräußerlichen Rechts (nicht einer persönlichen Konzession) ist. Das Recht kann mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft sein »radiziert sein«; s. Realrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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