- Realgläubiger
Realgläubiger, soviel wie Pfandgläubiger oder Hypothekengläubiger; s. Abgesonderte Befriedigung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Realgläubiger, soviel wie Pfandgläubiger oder Hypothekengläubiger; s. Abgesonderte Befriedigung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Realgläubiger — Realgläubiger, im österr. Konkursrecht die Absonderungsberechtigten (s. Absonderung) … Kleines Konversations-Lexikon
Abgesonderte Befriedigung — Abgesonderte Befriedigung, nach der deutschen Konkursordnung (vgl. § 4 und § 47–52) die Befriedigung gewisser mit einem Pfandrecht oder ähnlichem Recht versehenen Personen (die Absonderungsberechtigten oder Absonderungsgläubiger). Sie erfolgt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon