- Randa
Randa, Anton, österreich. Jurist, geb. 8. Juli 1834 zu Bistritz in Böhmen, habilitierte sich 1860 in Prag für österreichisches Zivilrecht, wurde 1862 zum außerordentlichen, 1868 zum ordentlichen Professor ernannt. Seit 1882 lehrte R. an der tschechischen Universität. Er schrieb in deutscher Sprache: »Der Besitz nach österreichischem Rechte etc.« (Leipz. 1865, 4. Aufl. 1895), sein Hauptwerk; »Der Erwerb der Erbschaft« (Wien 1867); »Das österreichische Wasserrecht« (3. umgearbeitete Aufl., Prag 1891), mit dem Nachtrag: »Die Wassergenossenschaften nach österreichischem Rechte« (das. 1898); »Das Eigentumsrecht nach österreichischem Rechte« (1. Hälfte, Leipz. 1884; 2. Aufl. 1893), dasselbe Werk in tschechischer Sprache (1871, 5. Aufl. 1890); außerdem tschechisch: »Über die Entwickelung der Grundbücher in Österreich« (1870); »Deliktsobligationen« (5. Aufl. 1890); »Das österreichische Handelsrecht mit Einschluß des Genossenschaftsrechts« (deutsche Ausg., bearbeitet unter Beihilfe von B. J. Wolf, Wien 1905, 2 Bde.). Im Januar 1881 wurde R. lebenslängliches Mitglied des österreichischen Herrenhauses, kurz darauf Mitglied des Reichsgerichts und 1904 zum tschechischen Landsmannminister im Ministerium Koerber ernannt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.