Prozeßeinrede

Prozeßeinrede

Prozeßeinrede, s. Einrede.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Prozeßeinrede — Prozeßeinrede, die Geltendmachung einer Tatsache, welche sich gegen die formellen Voraussetzungen des Prozesses richtet, z.B. die Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts, der Unzulässigkeit des Rechtswegs, der mangelnden Prozeßfähigkeit u.a …   Kleines Konversations-Lexikon

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