Polizeivergehen

Polizeivergehen

Polizeivergehen, s. Polizei, S. 103.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hannover [2] — Hannover (Geschichte). I. Älteste Geschichte, bis zur Gründung einer besonderen Linie Braunschweig Lüneburg, bis 1569. Das jetzige Königreich H. wurde zum größten Theil von Sachsen (Westfalen, Ostfalen, Engern) bewohnt, dazu kamen im NW. Friesen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Trillhaus — Ein Trillhaus (oder Triller) war ein aus Latten käfigartig konstruiertes und mit Hilfe einer Welle drehbares Häuschen. Es war dazu bestimmt, Personen zur Schau zu stellen, die wegen Polizeivergehen verurteilt worden waren. Die Verurteilten wurden …   Deutsch Wikipedia

  • Parīs [1] — Parīs, 1) Arrondissement im französischen Departement Seine; enthält blos die Stadt Paris nebst Umgebung; 2) Hauptstadt des Kaiserreichs, des Departements u. des Arrondissements. P. ist Residenz des Kaisers, Centralpunkt aller Ministerien u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Siebenpfeifer — Siebenpfeifer, Philipp Jakob, geb. 12. Nov. 1789 zu Lahr im Breisgau, wurde 1804 Schreiber im Oberamte zu Lahr, 1806 bei der Finanzverwaltung in Freiburg angestellt, studirte seit 1810 daselbst Jurisprudenz u. wurde 1813 Secretär bei der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Triller [1] — Triller (v. ital. Trillo), 1) Gesang u. Spielmanier, welche aus zwei neben einander liegenden, schnell mit einander abwechselnden Tönen besteht; in der Notenschrift mit od. tr bezeichnet. a) Den eigentliche od. ausgeführte T. besteht aus dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verheimlichung — Verheimlichung, 1) das absichtliche Heimlichhalten einer Thatsache. Als ein an sich blos in einem Unterlassen bestehendes Thun (Omissivhandlung) unterliegt die V. selbst in Bezug auf begangene od. bevorstehende Verbrechen, von denen Jemand[476]… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Württemberg [1] — Württemberg (seit 1803 amtlich angeordnete Schreibart für Würtemberg od. das frühere Wirtenberg u. das nachmalige Wirtemberg), Königreich in Süddeutschland, zwischen 25° 52 20 u. 28° 9 36 östl. Länge u. zwischen 47° 35 u. 49° 35 30 nördl. Breite …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anzeige — Anzeige, 1) (Rechtsw.), die entweder schriftlich od. mündlich an die Criminalbehörde gegebene Nachricht, daß man von einem Vergehen od. Verbrechen Kunde erlangt habe, nebst Mittheilung der darüber in Erfahrung gebrachten näheren Umstände. Die A.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern [1] — Baiern (seit 30. Juni 1846 officielle Schreibart: Bayern), Königreich (Geographie u. Statistik), drittes Reich im Range des Deutschen Bundes, besteht aus 2 abgesonderten Theilen: der östliche grenzt an Kurhessen, Weimar, Meiningen, Koburg, Reuß,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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