- Pfleghafte
Pfleghafte, s. Freie; vgl. Grundeigentum, S. 450.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Pfleghafte, s. Freie; vgl. Grundeigentum, S. 450.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Freie — (Frilinge, Freihälse, auch Kerle, vom althochd. charal, nord. karl), in germanischer Zeit die breite Masse des Volkes; aus ihnen ragen tatsächlich, nicht rechtlich, als vornehmere Klasse die Adligen hervor. Dem Stande der Freien stehen gegenüber… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pflichtig — Pflichtig, adj. et adv. eine Pflicht auf sich habend, zu gewissen Pflichten verbunden, und darin gegründet. Daß er sich dessen bey Strafe zu enthalten pflichtig sey, d.i. verpflichtet, verbunden, in den Kanzelleyen. Sich gegen jemand pflichtig… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart