Personalhaft
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Venditĭo bonōrum — Venditĭo bonōrum, der nach Römischem Privatrecht im Falle der Insolvenz zur Befriedigung der Gläubiger eintretende Verkauf der Güter eines Gemeinschuldners. In den Zwölf Tafeln war für den Fall, wenn ein römischer Bürger mehre Gläubiger hatte,… … Pierer's Universal-Lexikon
Haft — ist die durch die zuständige Behörde verfügte Freiheitsentziehung. Sie kommt teils als Disziplinarstrafmittel, teils und hauptsächlich im gerichtlichen und namentlich im strafrechtlichen Verfahren vor. I. Strafsachen. Hier ist zu unterscheiden,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Herbst [2] — Herbst, 1) Johann Friedrich Wilhelm, Zoolog, geb. 1743 in Petershagen bei Minden, gest. 1807 als Archidiakonus in Berlin. Schrieb: »Einleitung zur Kenntnis der Insekten« (Berl. 1784–86, 3 Bde.); »Naturgeschichte der Krabben und Krebse« (das. 1782 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beutel — 1. Alte beüdel schliessen übel. – Tappius, 8a; Lehmann, II, 26, 22; Henisch, 357; Simrock, 1060; Tunn., 20, 1; Grimm, I, 1751; Sutor, 646. Holl.: Olde budelen sluten qualic. (Fallersleben, 577.) – Oude beurzen sluiten niet wel. (Harrebomée, I, 53 … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Pfand — 1. Auf ein fressend Pfand muss man nicht leihen. 2. Das erste Pfand das beste. Insofern der zweite Gläubiger erst etwas erhalten kann, wenn der erste befriedigt ist. Holl.: De eerste zijn de beste panden, niets toch gaat voor de eerste trouw.… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon